Kostenzuschuss Psychotherapie

Kostenzuschuss Psychotherapie

Sie haben die Möglichkeit bei Ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss für Psychotherapie zu beantragen. Dazu müssen Sie vor der zweiten Therapiesitzung eine ärztliche Bestätigung von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt einholen. Durch diese sind die ersten zehn Therapieeinheiten bereits bewilligt und refundierbar.

Vor der elften Sitzung ist der Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse einzubringen. Dieser wird von mir als Ihrer Wahl-Psychotherapeutin erstellt und von Ihnen, gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung, bei der Krankenkasse eingereicht.

Für die Erstellung des Krankenkassen-Erstantrags sowie für alle nachfolgenden Krankenkassenanträge wird eine Erstellungsgebühr von EUR 50 verrechnet. Diese wird Ihnen, je nach Kostenträger, ebenfalls teilrefundiert.

Die Überweisung aller Kostenzuschüsse erfolgt nach Einreichung der bezahlten Honorarnoten. Nachfolgend finden Sie die Zuschüsse der jeweiligen Kassen.

 


Einzelsitzung (50 Min.)
EUR 33,70 pro Sitzung

Gruppensitzung (90 Min.)
EUR 12,10 pro Person (max. 10 Personen)

Familiensitzung (100 Min.)
EUR 60,10 pro Sitzung (min. 3 Personen)

 

Einzelsitzung (50 Min.)
EUR 46,60 pro Sitzung

Gruppensitzung (90 Min.)
EUR 15,60 pro Person

 

Einzelsitzung (50 Min.)
EUR 45,00 pro Sitzung

Gruppensitzung (90 Min.)
EUR 15,01 pro Person

 

Einzelsitzung (50 Min.)
EUR 37,00 pro Sitzung

Gruppensitzung (90 Min.)
EUR 10,00 pro Person (max. 10 Personen)